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Impressum auf der Website: was in der Schweiz hinein muss

Zuletzt geprüft am 21. September 2026
6 Minuten Lesezeit, geschrieben von Fabio Rüfenacht

Das Impressum ist der Punkt, an dem in der Schweiz die meisten Firmenwebsites auffallen. Nicht weil es fehlt, sondern weil es unvollständig ist: eine E-Mail-Adresse allein genügt nicht.

Kurz gesagt
  • Wer im elektronischen Geschäftsverkehr Waren oder Dienstleistungen anbietet, muss nach Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG klar erkennbar sein.
  • Dazu gehören Name beziehungsweise Firma, die vollständige Postadresse und eine E-Mail-Adresse.
  • Das Impressum gehört von jeder Seite aus erreichbar in den Fussbereich, nicht auf eine versteckte Unterseite.
  • Firmen im Handelsregister nennen zusätzlich Rechtsform und Sitz, üblicherweise auch die UID.

Wer ein Impressum braucht

Die Schweiz kennt keine Impressumspflicht für jede private Website. Massgebend ist Art. 3 Abs. 1 lit. s des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Er verlangt von Anbietern, die im elektronischen Geschäftsverkehr Waren, Werke oder Leistungen anbieten, dass sie klare und vollständige Angaben über ihre Identität und ihre Kontaktadresse machen.

In der Praxis heisst das: Sobald Ihre Website geschäftlich ist, also Leistungen bewirbt oder verkauft, gehört ein Impressum darauf. Das gilt auch für die Einzelfirma mit fünf Unterseiten, und es gilt unabhängig davon, ob man direkt auf der Seite bestellen kann.

Die Angaben, die hinein gehören

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Wo das Impressum hingehört

Erreichbar von jeder Seite aus, üblicherweise als Link im Fussbereich, benannt mit dem Wort, das die Leute suchen: "Impressum". Kreative Bezeichnungen wie "Wer wir sind" erfüllen den Zweck nicht, weil weder Besucher noch Prüfwerkzeuge sie finden.

Ein zweiter häufiger Fehler: Das Impressum liegt als PDF vor oder ist in ein Bild eingebaut. Dann ist es für Suchmaschinen und für Screenreader nicht lesbar. Es gehört als normaler Text auf eine eigene HTML-Seite.

Vorlage zum Kopieren

Setzen Sie Ihre eigenen Angaben ein. Was nicht zutrifft, lassen Sie weg, statt es leer stehen zu lassen.

<h1>Impressum</h1>

<h2>Anbieterin</h2>
<address>
  Musterfirma GmbH<br>
  Musterstrasse 12<br>
  8000 Zürich, Schweiz
</address>

<h2>Kontakt</h2>
<p>
  Telefon: <a href="tel:+41441234567">+41 44 123 45 67</a><br>
  E-Mail: <a href="mailto:info@musterfirma.ch">info@musterfirma.ch</a>
</p>

<h2>Handelsregister</h2>
<p>
  Eingetragen im Handelsregister des Kantons Zürich<br>
  UID: CHE-123.456.789<br>
  Mehrwertsteuernummer: CHE-123.456.789 MWST
</p>

<h2>Verantwortlich für den Inhalt</h2>
<p>Vorname Nachname, Geschäftsführung</p>

Den Link dazu setzen Sie in den Fussbereich jeder Seite:

<a href="/impressum.html">Impressum</a>

Was passiert, wenn es fehlt

Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum ist nach UWG unlauteres Verhalten. Angreifen können das Mitbewerber, Kundinnen und Kunden sowie Organisationen, die Wettbewerbsinteressen wahrnehmen. In der Schweiz sind Abmahnwellen wie in Deutschland unüblich, das Risiko ist also kleiner. Es ist aber nicht null, und der Aufwand für die Korrektur beträgt zwanzig Minuten.

Der zweite Grund ist praktischer: Wer seine Adresse nicht nennt, verliert Aufträge. Wer eine Firma für mehrere tausend Franken beauftragt, schaut nach, wo sie sitzt.

Häufige Fragen

Reicht ein Kontaktformular statt der E-Mail-Adresse?

Nein. Verlangt ist eine Kontaktadresse, über die man direkt Verbindung aufnehmen kann, also eine E-Mail-Adresse. Ein Formular darf zusätzlich angeboten werden.

Muss die UID auf der Website stehen?

Eine ausdrückliche Pflicht, die UID auf jeder Website zu nennen, gibt es nicht. Für Firmen im Handelsregister ist sie aber üblich und schafft Klarheit, weil sie die Firma eindeutig identifiziert. Der Check zählt sie deshalb als Pluspunkt, nicht als Pflicht.

Gilt das auch für eine reine Visitenkarten-Website?

Sobald die Website geschäftliche Leistungen bewirbt, ja. Eine rein private Seite ohne kommerziellen Zweck ist nicht betroffen.

Darf ich das deutsche Impressum meiner Muttergesellschaft übernehmen?

Besser nicht. Deutsche Vorlagen verweisen auf das dortige Telemediengesetz beziehungsweise den Digital Services Act und auf Behörden, die hier nicht zuständig sind. Für den Schweizer Auftritt gehören die Schweizer Angaben hin.

Steht das bei Ihnen schon richtig?

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Dieser Beitrag erklärt, wie der Check von seoptimizer.ch diesen Punkt bewertet. Er ist keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen zu Impressum und Datenschutz fragen Sie eine Anwältin oder einen Anwalt.

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